Erste-Hilfe-Leistung

Erste-Hilfe-Leistung - Sofortmaßnahmen durch Laien oder Vorgebildete bei plötzlichen Krankheitszuständen und Unfällen, insbesondere die Versorgung der Wunde, der Blutung oder des Knochenbruches; das Beheben der Bewusstlosigkeit (Wiederbelebung) und der Transport der Verletzten oder Erkrankten. An Verbandmaterial kommen Fertigverbände zur Anwendung (Schnellverbandpflaster, keimfrei verpackte Verbandpäckchen aus einer Binde mit Mullwattekompresse). Die notwendigen Mittel der Ersten Hilfe werden am besten in einem sauberen, festgefugten, widerstandsfähigen, gutschließenden, übersichtlich eingeteilten und stets erreichbaren Verbandkasten bewahrt, der mit Aufhängevorrichtung und Tragegriffen versehen sein soll. Der Inhalt, der Verbandkästen ist je nach Größe der Betriebe und dem sonstigen Verwendungszweck festgelegt. Sauerstoffapparate und sonstige Geräte zur Wiederbelebung sollen tragbar sein. In Betrieben, die zu keiner Einrichtung des Betriebsgesundheitswesens verpflichtet sind, muss ein bes. Sanitätsraum (Gesundheitsstube) vorhanden sein. Für die Erste-Hilfe-Leistung bei Unfällen und Erkrankungen von Werktätigen in Betrieben gelten rechtliche Regelungen, und es muss auf 25 Beschäftigte ein ausgebildeter Gesundheitshelfer zur Verfügung stehen; in Kleinstbetriebene und kleineren Arbeitsgruppen ist wenigstens ein Belegschaftsmitglied als Gesundheitshelfer in Erster Hilfe auszubilden. Die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitshelfer ist Aufgabe des DRK.