Erstrisikoversicherung

Erstrisikoversicherung, Versicherung auf erstes Risiko - Versicherung, bei der eine unter dem Versicherungswert liegende Versicherungssumme festgelegt wird, bis zu deren Höhe der Versicherer jeden versicherten Schaden ohne Anrechnung einer Unterversicherung ersetzt. Die Erstrisikoversicherung wird in der Regel nur für bestimmte Teilrisiken in einigen Formen der Sachversicherung angewandt, z. B. für Aufräumungskosten, Feuerlöschkosten und Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.