Ertragsgesetz

Ertragsgesetz - die von der bürgerlichen Politischen Ökonomie bereits seit Turgot vertretene Auffassung, dass von einem bestimmten Punkt an in der funktionalen Beziehung zwischen dem Produktionsertrag und dem Produktionsaufwand ein abnehmender Ertragszuwachs auftritt. Das Ertragsgesetz geht von einem angenommenen ewigen und natürlichen Charakter der kapitalistischen Produktionsverhältnisse aus. Es wurde zunächst in der Form des Bodenertragsgesetzes vertreten. Von der modernen bürgerlichen Politischen Ökonomie wird es im allgemeinen Fassung als Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs auf alle Bereiche der gesellschaftlichen Produktionstätigkeit ausgedehnt. Das Ertragsgesetz unterstellt eine gleich bleibende Technik im Produktionsprozess. Da diese Voraussetzungen der gesamten bisherigen ökonomischen Entwicklung, vor allem in der Industrie, widersprechen, trägt das Ertragsgesetz fiktiven Charakter.