Erwerb

Erwerb - im Rechtssinne Erlangung von Vermögensrechten (Eigentumserwerb, Abtretung, P Forderungsübergang, Übereignung), auch Erlangung von Rechten und Pflichten, welche sich mit der Staatsbürgerschaft, einer Eheschließung, akademischen. Graden, einer Fahrerlaubnis usw. verbinden, sowie Erlangung anderer Ansprüche (z. B. Urlaubsanspruch, Anspruch auf bestimmte Förderungsmaßnahmen, urheberrechtlicher Anspruch auf Namensnennung). - Im allg. Sprachgebrauch wird unter Erwerb auch eine auf Entgelt oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit verstanden.