Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente tritt bei dauernder Erwerbsunfähigkeit ein. Sie wird vom gesetzlichen Rententräger auf Antrag gewährt. Die Erwerbsminderungsrente wird auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung bezahlt.

Bei einer Einbuße der Erwerbsfähigkeit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung hierfür ist, dass man in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge entrichtet hat und die vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Kann man wegen Krankheit nicht arbeiten, erhält man zunächst Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Erst wenn eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorhanden ist, kann die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gewährt werden. Hierzu kommt ein Verfahren zum Tragen, das aus ärztlichen Untersuchungen besteht und einer Prüfung, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bisher einbezahlten Beiträgen und den zurückgelegten Versicherungsjahren. Zu den erworbenen Versicherungsjahren werden nach einer bestimmten Formel auch Zurechnungszeiten errechnet, welche die fehlenden Jahren ersetzen sollen, die zwischen dem Eintreten der Erwerbsfähigkeit und dem normalen Rentenalter liegen. In jedem Fall ist die Erwerbsminderungsrente niedriger als das bisherige Arbeitseinkommen und auch niedriger als die reguläre Altersrente mit Erreichen des 65. Lebensjahres.

Damit der finanzielle Verlust im Rahmen bleibt oder sogar ganz ausgeglichen wird, kann man mit dem Abschließen einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung entgegen wirken. Diese Versicherung muss aber schon vor dem Eintreten der Erwerbsminderung bestehen und auch vor dem erstmaligen Auftreten der Krankheit, die letztlich zur Erwerbsunfähigkeit auf Dauer geführt hat. Der Betrag, den man aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält, erfährt bei der Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente keine Berücksichtigung. Er wird zusätzlich ausbezahlt und hilft zur Sicherung des bisher gewohnten Lebensstandards.