Erzeugnisse

Erzeugnisse, anmelde- und prüfpflichtige - materielle Ergebnisse des Produktionsprozesses, die durch Anordnung des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Technik und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission einer bes. staatlichen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Anmeldepflichtige Erzeugnisse unterliegen einer stichprobenmäßigen Qualitätskontrolle. Prüfpflichtige Erzeugnisse sind anzumelden und zur Prüfung bereitzustellen. Sie erhalten - soweit sie den verbindlichen Qualitätsfestlegungen entsprechen - ein Gütezeichen. Ob eine Anmelde- oder Prüfpflicht für ein Erzeugnis festgelegt wird, hängt von seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung ab.