Etikettierung

Etikettierung - Kennzeichnung einer Ware durch ein Etikett oder einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung. Die Etikettierung soll eine schnelle, genaue, umfassende Information über Art, Menge und Qualität des Erzeugnisses liefern und gegebenenfalls Hinweise für den Gebrauch oder Verbrauch geben. In besteht eine gesetzliche Etikettierungspflicht. Zur Etikettierung gehören als Angaben: Name des Herstellers bzw. Firmenzeichen, bei Importgütern Lieferland, handelsübliche Bezeichnung der Ware mit Mengen-, Größen- und Qualitätsangaben, Gütezeichen, Sortierung oder Wahl, Zeit der Herstellung oder der Einfuhr, bei Erzeugnissen begrenzter Haltbarkeit zusätzlich das Verfallsdatum, Nummer der Schlüsselliste zum Warenumsatz und Warenfonds oder Nomenklatur- Nummer des gültigen Preiskatalogs, EVP je Verkaufseinheit in hervorstechender Größe. Zunehmend bedeutsamer werden datenverarbeitungsgerechte Auszeichnungs- und informierende Etiketten. Auf Transport- und Verbraucherverpackungen bieten optisch lesbare Codes aus hellen und dunklen Streifen die Voraussetzung, die versicher und schnell zu verarbeiten und die Preisauszeichnung zu automatisieren. Die informierende Etikettierung gibt dem Käufer nähere Aufschlüsse über die Gebrauchseigenschaften der Ware. Spezielle Festlegungen gelten für die Etikettierung von Lebensmitteln. Nach den gültigen Bestimmungen über die Kennzeichnung der Lebensmittel werden auch Angaben über die Verbraucherfristen und den Gehalt an Nährstoffen gefordert.