Europäischer Sozialfonds

Europäischer Sozialfonds - in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) als Instrument gemeinsamer Beschäftigungspolitik der EWG- Monopole gebildeter Fonds, der innerhalb der EWG die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Freizügigkeit der Arbeitskräfte fördern soll. Beihilfen, die einzelne Staaten bei der Umschulung, Umsiedlung und der Aufrechterhaltung des Lohnstandes bei Betriebsumstellungen von Arbeitskräften leisten, kann auf Antrag der Fonds bis zu 50% übernehmen. Der Europäischer Sozialfonds ist Bestandteil des Haushaltsplanes der EWG; die Finanzbeiträge werden nach einem Schlüssel von den Mitgliedländern aufgebracht. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Kommission, die hierbei von einem aus Vertretern der Regierungen sowie der Unternehmerverbände und Gewerkschaftsorganisationen gebildeten Ausschuss unterstützt wird. Im Zusammenhang mit der sich verstärkenden sozialen Unsicherheit in den Ländern der EWG und der hohen und tendenziell wachsenden Arbeitslosigkeit wird der Europäischer Sozialfonds genutzt, um soziale Konflikte in strukturell besonders gefährdeten Gebieten zu kanalisieren.