Europäisches Recht

Die Unterschiede der einzelnen Rechtsordnungen in der EU sind sehr groß, so dass eine Vereinheitlichung des Privatrechts nur ganz langfristig erreichbar scheint. Lediglich in kleinen Schritten kann das Recht der verschiedenen Staaten aneinander angeglichen werden. Es sind die EU-Richtlinien, weniger die Verordnungen, die hierbei wichtig sind.

Die Richtlinien müssen nämlich in nationales Recht umgesetzt werden, wogegen Verordnungen in den Mitgliedsstaaten unmittelbar als Recht gültig sind. Bei einer Richtlinie haben die Organe in den Mitgliedsstaaten ein Gesetz zu erarbeiten, damit dadurch das Ziel der Richtlinie erreicht wird. Eine Richtlinie kann man also als eine Art Vorlage verstehen, auf deren Grundlage die nationalen Gesetze zu entwickeln sind. Beispielsweise dem Verbraucherschutz dienen mehrere Richtlinien, die das Vertrags- und Haftungsrecht betreffen. Solche Richtlinien betreffen etwa den Zahlungsverzug, die Sachmängelhaftung beim Kauf, die Haustürgeschäfte oder den elektronischen Geschäftsverkehr. Es ist schwierig, den EU-Verbraucherschutz in das deutsche Privatrecht einzugliedern. Denn das deutsche Parlament belässt es nicht alleine dabei, die Richtlinien isoliert umzusetzen. Es ist vielmehr erforderlich, das deutsche Recht neu zu bestimmen und entsprechend weiter zu entwickeln, damit das Privatrecht mit der EU eine höhere Übereinstimmung aufweist.