Evakuierungswege, Fluchtwege

Evakuierungswege, Fluchtwege: Flure, Gänge, Treppen, Tunnel und Stauflächen, die über Evakuierungsausgänge (auch Notausgänge) in sichere Bereiche oder unmittelbar ins Freie führen, zum schnellen ungehinderten Verlassen von Bauwerken und Räumen im Katastrophenfall vorgesehen werden und mit ausreichend bemessenen Rauchabzügen versehen sein müssen. Evakuierungswege dienen gleichzeitig der Feuerwehr als Angriffswege für die Brandbekämpfung und werden nach horizontalen und vertikalen Evakuierungswege unterschieden.