Eventualhaushalt

Eventualhaushalt - in verschiedenen kapitalistischen Staaten Ermächtigungscharakter tragender Teil des öffentlichen Haushalts. Der Eventualhaushalt wird bei rückläufiger Wirtschaftsentwicklung aufgestellt, um im Bedarfsfall zur Finanzierung konjunkturpolitischer Maßnahmen des kapitalistischen Staates (vor allem staatlicher Investitionen) eingesetzt zu werden. Die Haushaltsmittel werden in der Regel auf dem Kreditweg beschafft.