Explosionsschutz

Explosionsschutz: in bestimmten Bauwerken und Räumen, wie Lösemittelrückgewinnungsanlagen, Gaswerken und Gaserzeugungsanlagen, Anlagen zur Herstellung von explosiven chemischen Verbindungen usw., erforderliche bes. bautechnische Maßnahmen, durch die im Katastrophenfall ausreichende Standfestigkeit des Bauwerks und Sicherheit für die Menschen gewährleistet ist (Druckentlastungsflächen) und explosionsfähige Gas-Luft- oder Staub-Luft-Gemische vor Flammen- und Temperatureinwirkung geschützt werden.