Exportauftrag

Exportauftrag, Abk. EA - ein für die Ausfuhr von Waren über die Zollgrenzen erforderliches Dokument. Sollte zwischen Export- und Außenhandelsbetrieb noch kein Exportkommissionsoder Ausfuhrvertrag bestehen, dann ist mit der Unterzeichnung des Exportauftrags durch den Exportbetrieb ein Exportkommissions- oder ein Ausfuhrvertrag zustande gekommen. Existiert dagegen bereits ein Exportkommissions- oder ein Ausfuhrvertrag, dann bedarf es nicht mehr der Unterzeichnung eines Exportauftrags durch den Exportbetrieb, damit ein Wirtschaftsvertrag beim Export zustande kommt. Enthält jedoch der Exportauftrag abweichende oder ergänzende Bedingungen vom bestehenden Exportkommission- oder Ausfuhrvertrag, dann werden auch diese Wirtschaftsverträge entsprechend geändert oder ergänzt. Als Ausfuhrdokument haben die einzelnen Blätter des Exportauftrag -Formblattsatzes verschiedene Funktionen zu erfüllen, nämlich abrechnungstechnische Aufgaben im Außenhandelsbetrieb, rasche Information aller an der Operation beteiligten Dienstleistungsbetriebe sowie die Funktion des Exportvertrages (Auftragsbestätigung) mit dem ausländischen Kunden. Als Genehmigungsdokument für die Zollverwaltung gilt das mit einem Prägesiegelabdruck und der Unterschrift eines Bevollmächtigten des Min. für Außenhandel versehene Exemplar. Der Exportauftrag enthält alle Angaben und Primärdaten des Exportgeschäftes, die für eine einheitliche Ausfertigung der Außenhandelsdokumente erforderlich sind.