Exportbonus

Exportbonus - Recht des Exporteurs, abhängig vom erzielten Exportumsatz in bestimmtem Umfang Devisen bei der Staatsbank anzukaufen und für die Finanzierung bestimmter Importe bzw. für die Bezahlung von Dienstleistungen im Ausland zu verwenden. Im Außenhandel wurde unter der Bezeichnung Devisenbonus zeitweilig ein Exportbonus für Zusatzexporte gewährt.