Lagerhaltung von Exporterzeugnissen

Lagerhaltung von Exporterzeugnissen - notwendige Bevorratung von Exporterzeugnissen zur bedarfsgerechten Außenhandelstätigkeit. Die planmäßige Lagerhaltung von Exporterzeugnissen dient dazu: a) die ausländischen Abnehmer schnell zu beliefern und weltmarktfähige Lieferfristen zu erreichen; b) das vollständige handelsübliche Sortiment der Exportwaren zu sichern; c) nicht parallel verlaufende Produktions- und Absatzrhythmen zu überbrücken; d) ein hohes wirtschaftliches Ergebnis der Außenhandelstätigkeit zu erreichen. Eine außerplanmäßige Lagerhaltung kann bei exportauftragsgebundenen Waren auftreten, wenn der Importeur Lizenzen oder Akkreditive nicht oder nicht termingemäß beschafft bzw. eröffnet. Exportlager können vom Produzenten wie auch vom Außenhandelsbetrieb oder im Ausland, meistens als Konsignationslager, errichtet werden. Den größten Teil der Exportlagerhaltung übernehmen die Produzenten, um a) die Konzentration der Lagerhaltung von Exporterzeugnissen in der Volkswirtschaft durchzusetzen; b) die Exportlagerhaltung in die volkswirtschaftliche Gesamtvorratshaltung einzubeziehen. Die Sortimentslagerhaltung wird vom Außenhandelsbetrieb verantwortlich durchgeführt. Die Lagerhaltung von Exporterzeugnissen erfordert eine ökonomisch begründete Festlegung von Umfang, Umschlag, Struktur und Sortierung des Lagers. Dafür werden Lagernormative ausgearbeitet. Die Planung und Finanzierung der Bestände obliegt dem jeweiligen Lagerhalter. Die Finanzierung hat einen planmäßigen Lagerumschlag zu sichern. Die finanziellen Mittel werden in Form von eigenen Umlaufmitteln oder von Krediten im Rahmen des Richtsatzplanes bereitgestellt. Verstöße gegen die planmäßige Lagerhaltung von Exporterzeugnissen unterliegen strengen Sanktionen. Der Anteil der Lagerhaltung für Exporte in sozialistische Länder ist relativ gering, da der Abschluss von Lieferverträgen unmittelbar im Anschluss an die Unterzeichnung der Handelsabkommen bzw. -protokolle einen langen Vertragsvorlauf und damit rechtzeitige Disposition der Produktion erlaubt.