Exportgrundpreis

Exportgrundpreis - in zur Ermittlung der Exportrentabilität ist eine statistisch berechnete Größe für den Inlandsaufwand der Exportproduktion. Der Exportgrundpreis stellt eine Preisersatzkennziffer dar. Er wurde seinerzeit ermittelt, weil die Inlandspreise im größeren Umfang von den gesellschaftlich notwendigen Aufwendungen abwichen und , demzufolge als Ausgangspunkt für die Berechnung der Exportrentabilität wenig geeignet waren. Diese Methode hatte den Nachteil, dass keine volle Übereinstimmung mit den in der Planung des Exports und der wirtschaftlichen Rechnungsführung verankerten Kennziffern bestand. Dadurch konnten Widersprüche zwischen den durch den Plan und die wirtschaftliche Rechnungsführung gelenkten Interessen der Betriebe und der Orientierung der Exportrentabilität auf der Grundlage des Exportgrundpreis auftreten. Mit der planmäßigen Vervollkommnung der Industriepreise sind bessere Voraussetzungen gegeben, die Exportrentabilität auf der Basis der Valutaerlöse und der jeweiligen Inlandspreise für die Exportproduktion zu berechnen und damit Übereinstimmung zwischen den Rentabilitätsberechnungen sowie der Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung herbeizuführen.