Exportkartell
Exportkartell - Abkommen zwischen kapitalistischen Produzenten einer Ware oder Warengruppe über feste Ausfuhrpreise oder Preisgrenzen sowie Ausfuhrmengen (Quoten) auf den äußeren Märkten; vielfach verbunden mit territorialer Aufteilung der Absatzgebiete unter die Kartellpartner. Preisverstöße und andere Verletzungen der Kartellvereinbarungen werden in der Regel durch Geldstrafen geahndet. Die Bildung von Exportkartell wird vielfach aus Gründen der Handels- und Zahlungsbilanz staatlich gefördert. In neuerer Zeit werden Exportkartell häufig durch die Marktpolitik internationaler Konzerne ersetzt oder ergänzt.