Exportkreditversicherung

Exportkreditversicherung - spezielle Form der Kreditversicherung, bei der Versicherungsschutz für den Fall besteht, dass der Versicherungsnehmer (Exporteur) finanzielle Verluste aus der Kreditgewährung beim Export erleidet. Die Leistung aus der Exportkreditversicherung wird fällig, wenn die Forderung aus dem Export aus wirtschaftlichen Gründen (u. a. Konkurs des Schuldners, ergebnislose Zwangsvollstreckung) oder politischen Gründen (z. B. Zahlungsverbot des Schuldnerlandes, nachträglicher Entzug der Importlizenz durch das Schuldnerland) uneinbringlich wird. Bei der Exportkreditversicherung wird der Versicherungsnehmer grundsätzlich am Schaden (Zahlungsausfall) in Abhängigkeit vom versicherten Risiko und der Bonität des Schuldners beteiligt. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit des Kredites, der Warenart und der Höhe der Selbstbeteiligung.