Exportkreditversicherung

Die Exportkreditversicherung ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Versicherungsprodukten, die bei einem Export von Gütern notwendig werden. Die einzelnen Arten können gegen die Risiken des Transports, den Ausfall von Forderungen aus der Lieferung der Waren sowie den Ausfall von Dienstleistungen absichern. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene spezielle Risiken des Exports, die ebenfalls mit einer Exportversicherung abgesichert werden können. Grundsätzlich können die Versicherungen bei privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen oder bei staatlichen Einrichtungen abgeschlossen werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die beiden Arten an Versicherern nicht alle Risiken absichern, so dass sie sich gegenseitig ergänzen. Allerdings bestehen die staatlichen Einrichtungen häufig aus privaten Unternehmen, die im Auftrag des Staates handeln.

In der Regel hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt zu entrichten, wenn der Versicherungsfall eintritt. Zugleich ist die Versicherungssumme häufig an die Situation des Empfängerlandes angepasst.