Exportpreis, Ausfuhrpreis

Exportpreis, Ausfuhrpreis - der für ins Ausland gelieferte Erzeugnisse und Leistungen gebildete, vertraglich vereinbarte und erzielte Preis, der in der jeweiligen Auslandswährung ausgedrückt wird. Im Handel mit sozialistischen Ländern, insbesondere mit den Mitgliedsländern des RGW, werden die Exportpreis bzw. Ausfuhrpreis entsprechend den gültigen Preisbildungsprinzipien ermittelt. Die Exportpreis oder Ausfuhrpreis im Handel mit nichtsozialistischen Ländern sind auf der Grundlage aktueller Marktpreise und unter Berücksichtigung der Ergebnisse von internationalen Preisvergleichen sowie der Kosten für die Produktion und den Absatz der Waren zu bilden. Generell ist für jedes Exporterzeugnis und -geschäft der Exportpreis, Ausfuhrpreis exakt zu kalkulieren (Kalkulation 2., Preiskalkulation). In der Außenhandelspraxis treten die Exportpreis, Ausfuhrpreis in vielfältigen Formen auf, z. B. als Planpreis, Angebots- und Vertragspreis oder Fest- und Höchstpreis.