Exportstimulierungsmittel

Exportstimulierungsmittel- Geldfonds bzw. Teile davon zur Förderung der materiellen Interessiertheit der Betriebskollektive und Werktätigen an einem volkswirtschaftlich effektiven Export. Zu den Exportstimulierungsmittel können gegenwärtig u. a. gezählt werden: a) die im Betrieb verbleibenden Anteile des Ergebnisses aus Export (Gewinn). Diese Mittel werden planmäßig als Nettogewinnverwendung zur Bildung betrieblicher Fonds u. a. eingesetzt; b) Mittel der Reservefonds der Kombinate und VVB (D Fonds der Kombinate, Fonds der VVB). Die Kombinate und VVB können diese Mittel zur Finanzierung höherer Kosten bei Maßnahmen der Spezialisierung und Kooperation mit den RGW-Ländern und bei Maßnahmen zur Förderung der Exportproduktion einsetzen; c) zusätzliche Umlaufmittelkedite, die die Bank für einen vorfristigen bzw. zusätzlichen Finanzbedarf zur Deckung von Beständen bzw. Forderungen bei Exporten die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen, gewährt; d) Mittel der Verfügungsfonds der Kombinate bzw. VVB zur Stimulierung außerord. Leistungen der Werktätigen und Betriebskollektive bei der Erhöhung des Exportumsatzes, der Exportrentabilität, der Erhöhung der Zulieferungen für Exportgüter u. a.