Exportstreckengeschäft

Exportstreckengeschäft - Handelsgeschäft zwischen einem Exporthändler, der die Ware nicht selbst herstellt, einem inländischen Lieferanten (Hersteller, Erzeuger) und einem ausländischen Importeur. Der Exporthändler kauft die zu exportierende Ware vom inländischen Lieferanten und lässt sie von ihm ohne Einschaltung eines Lagers über einen Ausfuhrplatz direkt auf den Weg zum ausländischen Abnehmer bringen. Das Exportstreckengeschäft wird vom Exporthändler bevorzugt, wenn die Kosten und Risiken einer eigenen Lagerhaltung zu hoch sind. Er bestellt die Ware beim Lieferanten, nachdem ein Auftrag von Auslandskunden vorliegt. Der unmittelbare Versand durch den inländischen Lieferanten verkürzt die Lieferzeit. Im Außenhandel gehört das Exportstreckengeschäft zu den Formen des Warenexports, wenn der Außenhandelsbetrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.