Exportverfahren, Ausfuhrverfahren

Exportverfahren, Ausfuhrverfahren - Gesamtheit aller gesetzlichen und handelstechnischen Vorschriften und Regelungen eines Staates hinsichtlich der Ausfuhr, die vom Exportlieferbetrieb, Exporteur und Importeur beachtet und eingehalten werden müssen. Im Exportverfahren oder Ausfuhrverfahren werden vor allem die Verantwortlichkeit der am Export beteiligten Organe, ihre Aufgaben bei seiner Vorbereitung und Durchführung sowie der dabei einzuhaltende Verfahrensweg festgelegt. Die Verschiedenartigkeit der politischen und ökonomischen Ziele, der Wirtschafts- und Leitungsstruktur, der bestehenden Absatzorgane und anderer Faktoren bedingen Unterschiede im Exportverfahren bzw. Ausfuhrverfahren der einzelnen Länder. Im Außenhandel ist das Exportverfahren (Ausfuhrverfahren) durch Rechtsnormen geregelt. Sie bestimmen die Rechte und Pflichten der zentralen und betrieblichen Organe im Außenhandel und das Verfahren zum Abschluss sowie zur Abwicklung von Verträgen zwischen den sozialistischen Außenhandelsbetrieben und den Herstellern bzw. Lieferern von Exportwaren. Außerdem gehören zum Exportverfahren, Ausfuhrverfahren Vorschriften über die zollamtliche Abfertigung der Waren durch die Organe der Zollverwaltung, die Transportregelung, die Erteilung von Genehmigungen und Vollmachten für den Export, Bestimmungen über den Muster- und Ersatzteilexport, die Übernahme von Garantie- und Gewährleistungspflichten u. a.