Exportverpackung

Exportverpackung - Verpackung, die Exporterzeugnisse bei Lagerung, Umschlag und Transport auf dem Wege vom Hersteller bis zum Empfänger schützt. Die Exportverpackung soll gleichzeitig die Umgebung vor dem Transportgut schützen, dessen Handhabung erleichtern, den Transport, den Umschlag und die Lagerung rationalisieren, eine Informationsfunktion erfüllen und der Werbung dienen. Die Auswahl der Exportverpackung ist weitgehend von der Spezifik der Erzeugnisse, den Bedingungen des Transportes (Transportweg, Transportdauer, Transportmittel) und des Umschlages abhängig. Bes. hohe Anforderungen werden an Seewegeverpackungen gestellt (z. B. mechanische Festigkeit und Korrosionsschutz). Schließlich müssen bei der Auswahl der Exportverpackung und klimatische Verhältnisse, spezielle handelstechnische Belange (z. B. zollsichere Beschaffenheit, Markierung), Wünsche der Käufer und kommerzielle Erfordernisse berücksichtigt werden. Die Exportverpackung soll einerseits ihre Schutzfunktion erfüllen, andererseits möglichst preisgünstig, masse- und raumsparend (Auswirkungen auf die Frachtkosten und eventuell auf die Zollbemessung) sein. In den Verträgen sollte die Exportverpackung stets eindeutig und detailliert vereinbart werden. Die unklare Formulierung handelsübliche Verpackung ist zu vermeiden. Internationalen und Standards sowie den Einfuhrbestimmungen der Länder sollte unbedingt Rechnung getragen werden. Eine zweckmäßige Exportverpackung ist Voraussetzung für die Schadenverhütung. Bei Transportschäden durch mangelhafte Verpackung haftet weder der Frachtführer noch die Versicherung.