Expressgut

Expressgut - schnellste Beförderungsart bei der Eisenbahn (neben Reisegepäck). Als Expressgut werden Gegenstände abgefertigt, die sich nach Ermessen des Versandbahnhofs zur Beförderung im Gepäck- wagen von Reisezügen eignen und bei der grundsätzlich nicht mehr als ein gewisses Gewicht wiegen. Expressgutsendungen können mit Nachnahme belastet werden. Die Bezahlung der Fracht für Expressgut erfolgt im allgemeinen durch den Absender bei Aufgabe der Sendung.