Facharbeiterprüfung

Facharbeiterprüfung - Prüfung zum Nachweis der Facharbeiterqualifikation. Durch die Facharbeiterprüfung wird bestimmt, inwieweit der Prüfungsteilnehmer die in den staatlichen Lehrplänen für den Ausbildungsberuf ausgewiesenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beherrscht. Sie wird auf der Grundlage einer staatlichen Prüfungsordnung durchgeführt. Die Facharbeiterprüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die sich aus qualifizierten, berufserfahrenen Facharbeitern bzw. anderen Werktätigen und Lehrkräften sowie aus je einem Vertreter der Gewerkschaft bzw. Industriegewerkschaft und der Freien Deutschen Jugend zusammensetzt. Die Prüfungskommission ist ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium und wird vom Leiter der Abt. Berufsbildung und Berufsberatung beim Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt bestätigt.