Fachorgan

Fachorgan - 1. vom Rat des Bezirkes, des Kreises, der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde zur Erfüllung seiner Aufgaben auf bestimmten Gebieten des gesellschaftlichen Lebens gebildetes staatliches Organ (als Abteilung, Amt u. a. bezeichnet). Die Fachorgan leiten im Auftrag des Rates die diesem unterstehenden Betriebe und Einrichtungen an, tragen zur Vorbereitung wissenschaftlich begründeter Entscheidungen des Rates und der Volksvertretung bei, organisieren und kontrollieren die Durchführung der Beschlüsse der Volksvertretung und des Rates wie auch höherer Volksvertretungen und Räte und arbeiten dabei eng und vertrauensvoll mit den Bürgern zusammen. Die Fachorgane sind doppelt, d. h. dem jeweiligen Rat und dem sachlich zuständigen Fachorgan des übergeordneten Rates bzw. einem Ministerium oder einem anderen zentralen staatlichen Organ, unterstellt. Für die Leitung des Fachorgans gilt das Prinzip der Einzelleitung. - 2. von den Leitern wirtschaftsleitender Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate und der staatlichen Einrichtungen gebildete Organe (als Fachdirektionen, Abteilungen u. a. bezeichnet), die Aufgaben auf einem bestimmten Teilgebiet der komplexen wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Organisationen lösen.