Fachschulabschluss
Fachschulabschluss - durch erfolgreiches Ablegen der in Rechtsvorschriften (Prüfungsordnung) festgelegten Prüfungen an einer Fachschule erreichbarer Qualifikationsgrad, Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit mit gleichartigen Qualifikationsanforderungen. Das für die Erteilung des Fachschulabschluss erforderliche Wissen und Können wird mit dem Studienplan der jeweiligen Fachrichtung bestimmt und kann durch Teilnahme am Direkt-, Fern- oder Abendstudium erworben werden. Für Werktätige, die sich das erforderliche Wissen und Können ohne Teilnahme am Fachschulstudium angeeignet haben, ist der externe Erwerb des Fachschulabschluss möglich. Mit dem Fachschulabschluss ist das Recht zur Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur) verbunden.