Fachwerk

Fachwerk: 1. ebenes oder räumliches Stabtragwerk, dessen Stabachsen sich in Knotenpunkten schneiden, die für die Berechnung der Stabkräfte idealisiert als reibungsfreie Gelenke angesehen werden; nur in die Knoten sollen äußere Kräfte eingeleitet werden. Die Stablängen sind groß im Vergleich zu den Knotenabmessungen und zu den Stabquerschnitten. Nach der geometrischen Form unterscheidet man Parallelfachwerk, Dreieckfachwerk, Trapezfachwerk, Parabelfachwerk, Bogenfachwerk und Rahmenfachwerk, nach der Anordnung der Diagonal- und Vertikalstäbe Pfostenfachwerk, Strebenfachwerk, Kreuzfachwerk, Rautenfachwerk und K-Fachwerk; nach der Anzahl der Anschlussebenen (Knotenblechebenen) unterscheidet man im Stahlbau ein- und zweiwandige Fachwerk. Man verwendet Fachwerk als wirtschaftliche Konstruktionen für Dachtragwerke, weitgespannte Träger, Bogen und Rahmen im Hoch-, Brückenbau u. a. Anwendungsgebieten des Stahl- und Holzbaus. Raum- Fachwerk sind typische Konstruktionen des Metalleichtbaus und finden als Lamellenbau auch im Holzbau Verwendung. Werden die Voraussetzungen für das ideale Fachwerk ungenügend erfüllt, wie bei Fachwerkhauptträgern von Brücken, so müssen die Nebenspannungen infolge der Einspannung der Stabenden in den Knoten berücksichtigt werden. - 2. früher übliche handwerkliche Holzbauweise, bei der senkrechte und waagerechte Hölzer durch zimmermannsmäßige Holzverbindungen zu einem tragenden Außenwandgerüst zusammengefügt sind, das dann ausgefüllt wird.