Fahrlehrer

Fahrlehrer - von der Deutschen Volkspolizei zugelassener Ausbilder zum Erwerb der Fahrerlaubnis. Fahrlehrer kann nur derjenige werden, der die Gewähr für gewissenhafte und gründliche Ausbildung bietet, die erforderliche Eignung nachweist, die Fahrerlaubnis aller Klassen der jeweiligen Antriebsart besitzt, über eine entsprechende Fahrpraxis verfügt und die vorgeschriebene Assistentenzeit abgelegt hat. Die Erlaubnis zur Ausbildung von Personen auf theoretischem oder praktischem Gebiet zur Führung von Kraftfahrzeugen ist durch Fahrlehrerschein nachzuweisen.