Fahrzeugführer

Fahrzeugführer - nach der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) derjenige, der die tatsächliche selbständige Leitung eines den Bestimmungen der StVZO unterliegenden Fahrzeuges im Straßenverkehr ausübt. Der Fahrzeugführer muss bestimmte körperliche und geistige Fähigkeiten besitzen, die durch Art des Fahrzeuges, seine technischen Eigenschaften und seine, Bedeutung im öffentlichen Straßenverkehr bedingt sind. Die Voraussetzungen über die Zulassung von Personen zum Führen von Fahrzeugen sind in der StVZO geregelt An die Zulassung von Kraftfahrzeugführern werden bes. Anforderungen gestellt, wobei eine Erlaubnis der Deutschen Volkspolizei vorgeschrieben ist. Der Fahrzeugführer ist neben dem Eigentümer des Fahrzeuges bzw. dem Fahrzeughalter für Schäden verantwortlich, die er Dritten schuldhaft beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges zufügt.