Fahrzeughalter

Fahrzeughalter - nach der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) derjenige, auf dessen Namen ein Kraftfahrzeug zugelassen ist. Der Fahrzeughalter besitzt die selbständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Er muss nicht immer Eigentümer oder operativer Verwalter des Fahrzeuges sein. Der Fahrzeughalter ist nach der StVO neben dem Fahrzeugführer für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges einschließlich der Ladung bei Antritt der Fahrt und ohne Rücksicht auf Verschulden für alle Schäden verantwortlich, die beim - Betrieb des Kraftfahrzeuges Dritten zugefügt werden.