Fallinformation

Fallinformation, Ausnahmeinformation. Abweichinformation - Information zahlenmäßiger oder verbaler Art, die unabhängig von den festen Terminen des Berichtswesens beim Eintreten bzw. Nichteintreten bestimmter Ereignisse, z.B. bei vorfristiger Inbetriebnahme eines Investitionsvorhabens. Abschluss eines Forschungs- und Entwicklungsthemas, überhöhtem Ausfall von Arbeitskräften durch Krankheiten, bei Havarien, Nichteinhaltung wichtiger Termine, entscheidenden Veränderungen in der Fertigungsorganisation wichtiger Erzeugnisse das übergeordnete Leitungsorgan oder an andere zuständige Organe gegeben wird. Die bedeutendste Art von Fallinformation ist die Information über Abweichungen vom Normalverlauf ökonomischer Prozesse in bestimmten vorher genau zu fixierenden Grenzen (Limite) bzw. Bereichen (Toleranzen), z.B. bei Über- öder Untererfüllungen vorgegebener Kennziffern und Normative, bei Planabweichungen usw., die Entscheidungen des übergeordneten Organs notwendig machen. Fallinformation bieten die Gewähr, dass nur über entscheidende Ereignisse informiert wird. Sie ermöglichen die Einschränkung und Rationalisierung des festen ständigen Berichtswesens. In Rechnungsführung und Statistik sichert die zweckentsprechende Kombination von fester Berichterstattung und Fallinformation eine genügende Informiertheit der zuständigen Leitungsebenen bei geringst möglichem Aufwand für die Informationsbearbeitung.