Familie

Gegenstand des vierten Buches des BGB sind unter dem Titel Familienrecht die Regelungsbereichen Ehe, Verwandtschaft und Vormundschaft. Hierbei sind die Bereiche Ehe und Verwandtschaft die in der Hauptsache die Themen, die unter Familienrecht verstanden werden. Das Verwandtschaftsrecht beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen den Kindern und den Eltern.

Beim Familienbegriff ist sowohl im umgangssprachlichen Sinn als auch aus soziologischer Sicht ein Wandel festzustellen. Hier sind sowohl Rückbildungen als auch Erweiterungen festzustellen. Ein Beispiel hierfür ist, dass neben der Ehe als rechtlich geregelte Paarbeziehung die Paarbeziehung zwischen nicht verheirateten Eltern eines Kindes geregelt werden müssen. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird nicht dem Familienrecht zugeordnet, sondern unterliegt dem allgemeinen Zivilrecht. Um gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu regeln ist im Jahre 2001 das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft eingeführt worden, da sie der Ehe ähnlich ist.

Der juristische und der allgemeine Familienbegriff weichen leicht voneinander ab. Dies muss berücksichtigt werden, wenn der Familienbegriff im juristischen Sinne verwendet wird. In einem eher allgemeinen Sinne wir der Familienbegriff schon im Grundgesetz verwendet. Danach stehen Ehe und Familie unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Aber auch hier muss der Familienbegriff noch präzisiert werden.

Für die Familienrechtswissenschaft und die Familienpolitik sind die Beobachtungen der kulturellen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen entscheidend. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Familie einem ständigen Wandel unterliegt.

Historisch lassen sich folgende Veränderungen feststellen:

- Die Bedeutung der Verwandtschaft ist zurückgegangen.

- Die Familie hat auch an funktionellem Charakter als Produktionsgemeinschaft verloren.

- Es lässt sich ein Zuwachs an Intensität und Intimität feststellen.

- Die Gleichberechtigung der Frau und mehr Rechte für die Kinder haben die Familie verändert.

- Kompetenzverlust der Familie in Bildungsfragen durch die Einführung staatlicher Schulen.