Feierabendheim

Feierabendheim - soziale Einrichtung, umgangssprachlich auch Altersheim gen., für die Versorgung und Betreuung älterer Bürger (Männer ab 65. Frauen ab 60 Jahre), die ihnen altersadäquate Wohnbedingungen, gesellschaftlichen Kontakt und Bedingungen für einen sorgenfreien Lebensabend bietet. Für Bürger, die einer dauernden pflegerischen Betreuung (aber nicht ständigen ärztlichen Behandlung) bedürfen, bestehen Pflegeheime. Die Errichtung und Unterhaltung der Heime obliegt dem Gesundheits- und Sozialwesen bei den örtlichen Räten. In den Heimen wird Unterkunft, Verpflegung, soziale, kulturelle pflegerische und ärztliche Betreuung gewährt. Die gesellschaftliche Betätigung, die Tätigkeit im Heim oder für Betriebe werden gefördert und materiell und ideell anerkannt. Die Heime sollen zur Förderung des gesellschaftlichen Kontakts in die Wohngebiete integriert sein.