Feldgemeinschaft

Feldgemeinschaft - gemeinschaftlicher Grundbesitz an Ackerland und Allmende in der Markgenossenschaft. Auch nach dem Sieg des Privateigentums an Grund und Boden, der Aufteilung des Landes in Hufen, der Ausbreitung der Grundherrschaft und der Dreifelderwirtschaft wurde das Ackerland infolge der Gemengelage weiterhin gemeinsam bewirtschaftet.. Bauern und Grundherren waren verpflichtet, die Acker- und Erntearbeiten sowie die Behütung der Saat- und Stoppelfelder durch das Vieh (Trift) zu den von der Gemeinde genau festgelegten Terminen durchzuführen (Flurzwang). Die mittelalterliche Feldgemeinschaft löste sich seit dem Ende des 18. Jh. zunächst auf freiwilliger Grundlage, später auf Grund gesetzlicher Anordnungen auf. Damit wurde die Voraussetzung einer raschen Entwicklung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft geschaffen.