Fenster

Fenster: verglastes Ausbauelement zum Verschluss einer Wandöffnung, der Fensteröffnung, und zur Belichtung und Belüftung des Innenraumes. Die Fensteröffnung wird gebildet: unten durch die äußere Sohlbank und die innere (massive) Fensterbank aus Natur-, Betonwerkstein oder das hölzerne Fensterbrett; wird unten begrenzt durch die Fensterbrüstung, seitlich durch die Fensterleibung und oben durch den Fensterstürz. Das Fenstergewände fasst die Fensteröffnung mit 4 Teilen aus Natur-, Betonwerkstein oder mit einem Stahlbetonrahmen ein. Der Fensteranschlag ist ein innerer oder äußerer Falz in der Leibung und im Sturz, der den Fensterrahmen aufnimmt. Das Fenster besteht aus dem Fensterrahmen und dem Fensterflügel, dieser aus dem Flügelrahmen, den Beschlägen (Beschlag), und der Verglasung. Der Fensterrahmen wird durch ein fest eingesetztes Querholz, den Kämpfer, waagerecht und durch den Fensterpfosten (Setzholz, Mittelstück) senkrecht geteilt. Kämpfer und Fensterpfosten bilden das Fensterkreuz; die Flügelrahmen werden durch Fenstersprossen untergliedert. - Der Lüftungsflügel ist ein zusätzlicher kleiner Fensterflügel, der die Raumlüftung ohne Öffnung des Fenster ermöglicht. - Die innere und äußere Schlagleiste überdeckt die Fuge zwischen 2 unmittelbar zusammentreffenden Fensterflügeln am sogen, aufgehenden Mittelstück. Die Fugen zwischen Fensterrahmen und Flügelrahmen werden durch ein- oder beidseitige Falze gedichtet, wobei zur verbesserten Dichtung zusätzliche Profile aus Plasten und Elasten verwendet werden. Durch bes. Falzformen wird die Dichtung verbessert. 1. Das Fenster wird nachdem Werkstoff bez.,z.B . Holzfenster, Betonfenster, Metallfenster, Aluminiumfenster, Plastfenster. - Fenster und Flügelrahmen aus Holz können anstelle des Anstrichs eine Plastummantelung erhalten. Am häufigsten werden Holzfenster eingesetzt. Beton-Fenster werden wegen ihrer Korrosionsbeständigkeit bes. im Industrie- und Landwirtschaftsbau aus gestalterischen Gründen in Treppenräumen, Hallen und im Gesellschaftsbau angewandt. 2. Nach der Konstruktion des hölzernen Fensterrahmens werden Blendrahmenfenster, Zargenfenster und Kastenfenster unterschieden. 3. Nach der Anzahl der hintereinander befindlichen Glasscheiben wird das Fenster als Einfachfenster, Doppelfenster oder Dreifachfenster gekennzeichnet, wobei die Doppelverglasung auch durch Doppelscheiben (Thermoscheiben Bauglas) erreicht werden kann. Das Verbundfenster ist ein Doppelfenster mit 2 verschraubten Flügelrahmen; gegenwärtig wird es am häufigsten verwendet. 4. Nach der Öffnungsart der Flügel unterteilt man die Fenster in Drehfenster, Hebelfenster, Kippfenster, Drehkippfenster, Klappfenster, Wendefenster. Schwingfenster, Schiebefenster und Faltflügelfenster. 5. Nach der Lage im Gebäude werden Fenster in Innenfenster und Außenfenster unterschieden. 6. Nach der Funktion des Gebäudes, des Raumes oder des Fenster erfolgt die Bezeichnung z. B. als Schulfenster, Küchenfenster, Kellerfenster, Dachfenster oder Blumenfenster. Zusätzliche, nicht unmittelbar zum Fenster gehörende Einrichtungen schützen die Fensteröffnung: der Fensterladen (Klappladen), der Rolladen, die Jalousie, die Markise und feste Sonnenschutzeinrichtungen. Der Fensterladen ist eine drehbare Holztafel aus Brettern oder aus Rahmen und Füllung, wobei die Füllung aus Jalousiebrettern hergestellt werden kann. Der Rolladen ist ein im Rolladenkasten oberhalb des Fenster aufrollbares, in seitlichen Schienen geführtes Gefüge aus Holz- oder Stahlleisten.

Die Jalousie besteht aus verstellbaren, nach oben zusammenziehbaren Holzbrettchen, Aluminium- oder Plastprofilen. Die Markise ist ein in verstellbaren seitlichen Schienen aufrollbarer Vorhang. Feste Sonnenschutzeinrichtungen sind z. B. schattenspendende Vorbauten oberhalb oder vor der Fensteröffnung. Sonnenschutz.