Feriendienst der Gewerkschaften

Feriendienst der Gewerkschaften - Einrichtung des FDGB zur materiellen, kulturellen, sportlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen in ihrem Erholungsurlaub mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und ihre körperlichen und geistigen Kräfte wiederherzustellen und zu erweitern. Der Feriendienst der Gewerkschaften leistet damit einen Beitrag zur Reproduktion der Arbeitskraft der Werktätigen, zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und zur Herausbildung der sozialistischen Lebensweise. Der Feriendienst der Gewerkschaften ist eine große soziale Errungenschaft der Arbeiterklasse und dient der Verwirklichung des Rechts auf Erholungsurlaub. Er ist der Haupterholungsträger der Arbeiterklasse und verfügt, gemeinsam mit den Betrieben, über den Hauptanteil an Reisen, der der Arbeiterklasse und den anderen Werktätigen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterbringung der Urlauber erfolgt in Erholungsheimen des FDGB, in Vertragshäusern und Privatunterkünften. Zw. dem VIII. und IX. Parteitag wurden neue Erholungseinrichtungen mit einer Kapazität von über 8 700 Plätzen geschaffen. Seit 1972 stehen dem Feriendienst der Gewerkschaften 50 bis 80% der Kapazität von 7 modernen Hotels bzw. Interhotels in zur Verfügung. 1976 standen damit insgesamt mehr als 1,5 Mill. Reisen zur Verfügung, dazu kommen weitere Reisen in Betriebsferienheime. Die Betriebsferienheime werden von den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in eigener Verantwortung errichtet und verwaltet. 1976 bis 1980 entstehen neue moderne Erholungsheime mit einer Kapazität von 11700 Plätzen und weitere 3 000 bis 5 700 Plätze in Form von Interessengemeinschaften zwischen dem Feriendienst der Gewerkschaften und den Betrieben. Damit steigt die Zahl der Reisen bis 1980 durch den Feriendienst der Gewerkschaften und die Betriebe auf 3,1 bis 3,3 Mill. Es gibt FDGB-Erholungsaufenthalte im Inland in verschiedenen Formen (Jugenderholung, Reisen für kinderreiche Familien, Reisen mit touristischem Charakter, für motorisierte Urlauber, für Diabetiker usw.), den internationalen Urlaubsaustausch mit Gewerkschaftsorganisationen der sozialistischen Länder, Gewerkschaftstouristik und Hochseeschiffsreisen. Der Feriendienst der Gewerkschaften ist verantwortlich sowohl für die Verteilung der Urlaubsreisen als auch für die inhaltliche Gestaltung des Erholungsurlaubs. Die Verteilung erfolgt vom FDGB-Bundesvorstand über die Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB an die Grundorganisationen. Bei der Vergabe der Erholungsaufenthalte werden die Arbeitsleistungen, die sozialen Belange und die gesellschaftlichen Aktivitäten der Mitglieder des FDGB beachtet. Über die Vergabe entscheiden die zuständigen Gewerkschaftsleitungen (BGL, AGL, OGL) unter Beachtung der Vorschläge der Gewerkschaftsgruppe. Sie stützen sich dabei auf ihre Feriendienstkommissionen.