Ferngespräch

Ferngespräch - Gesprächsverbindung zwischen Fernsprechteilnehmern verschiedener Ortsnetze. Das Ferngespräch wird im handvermittelten Fernsprechverkehr oder im Selbstwählfernverkehr hergestellt. Erstere werden in folgender Rangfolge ausgeführt: a) Notgespräch; es hat vor allen Gesprächen Vorrang, dient dem Schutz von Menschenleben (z. B. bei Unglücksfällen, Frühgeburten, Katastrophenfällen, lebensgefährlichen Erkrankungen) und wird vom Fernsprechteilnehmer unter Angabe seines Namens und der Wohnanschrift beim Fernamt angemeldet; b) Staatsgespräch; es ist einem bes. festgelegten Personenkreis in Staatsangelegenheiten vorbehalten; c) Fluggespräch; es dient zur Gewährleistung der Sicherheit im Flugverkehr und wird nur von bes. zugelassenen Fernsprechanschlüssen geführt (Flughäfen und Flugwetterwarten); d) Blitzgespräch; es kann von allen Fernsprechteilnehmern geführt werden; e) Pressegespräch; es dient zur Durchführung journalistischer Aufgaben von Presse, Hör- und Fernsehrundfunk und Nachrichtenagenturen; f) dringendes Gespräch; g) Seefunkgespräch; es wird zwischen See- bzw. Küstenfunkstellen und Fernsprechanschlüssen geführt; h) gewöhnliches Gespräch. Entsprechend den Rangfolgen und der gesellschaftlichen Bedeutung des Ferngesprächs werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Folgende zusätzliche Leistungen sind für Ferngespräch möglich: XP-Gespräch (Fernsprechteilnehmer wird auf Wunsch des Anmelders durch die Deutsche Post zu einem Fernsprechanschluss gerufen); V-Gespräch (auf Verlangen des gesprächsanmeldenden Teilnehmers wird der Name des gewünschten Teilnehmers im voraus übermittelt); R-Gespräch (die für das Gespräch zu entrichtende- Gebühr wird dem gerufenen Fernsprechteilnehmer unter dessen Zustimmung angerechnet) und Abonnementsgespräch (Ferngespräch, das täglich zur gleichen, im voraus bestimmten Zeit geführt wird).