Fernsprechgebühr

Fernsprechgebühr - Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen des Fernsprechdienstes. In wird unterschieden nach Gebühren für a) , Hauptanschlüsse, b) Nebenstellenanlagen, c) Fernsprechapparate bes. Art (Gebührenzuschläge), d) Zusatzeinrichtungen (Gebührenzuschläge), e) Leitungen, f) Einrichtungen und Änderungen von Anschlüs- sen und Anlagen, g) Orts- und, Ferngespräche, h) Gespräche mit zusätzlichen Leistungen (z. B. für Abonnementsgespräche), i) Hilfsdienste zugunsten des öffentlichen Fernsprechdienstes (z. B. für Abgabe zusätzlicher Fernsprechbücher), j) Sonderdienste und sonstige Leistungen im öffentlichen Fernsprechdienst (z. B. Auftragsgebühr für die postseitige Beantwortung von Anrufen, die für den zeitweilig fernmeldemäßig nicht erreichbaren Fernsprechteilnehmer bestimmt sind).