Fernsprechverkehr

Fernsprechverkehr - zeitweiliger unmittelbarer Nachrichtenaustausch in der Regel zwischen zwei Verkehrspartnern durch das gesprochene Wort. Grundprinzip ist, dass Teilnehmereinrichtungen (Fernsprechapparate) mit Hilfe von Vermittlungseinrichtungen wahl- und bedarfsweise durch Übertragungswege verbunden werden. Technologisch wird unterschieden nach Fernsprechortsverkehr, Fernsprechfernverkehr sowie Hills- und Nebendiensten. Im Fernsprechortsverkehr werden Teilnehmereinrichtungen (bzw. öffentliche Sprechstellen) durch Ortsvermittlungsstellen innerhalb eines Ortsnetzes verbunden (i. allg. automatisch). Gebühren werden je Verbindung (zeitunabhängig) oder pauschal erhoben. Im Fernsprechfernverkehr werden Teilnehmereinrichtungen verschiedener Ortsnetze miteinander verbunden (national/international, automatisch und/oder manuell). Gebühren werden je Verbindung zeit- und entfernungsabhängig (Netzbereiche) erhoben. Hilfs- und Nebenprozesse sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Betriebsablauf im Fernsprechverkehr (z. B. Auskunfts und Bescheiddienst, Instandhaltungs- und Entstörungsdienst), oder sie erweitern die Nutzbarkeit der Fernsprecheinrichtungen (z. B. Notrufe, Ansagedienste, Auftragsdienste). Die Hauptprozesse des Fernsprechverkehrs werden heute weitestgehend automatisiert durchgeführt; die gleiche Tendenz besteht für die Hilfs- und Nebenprozesse.