Fertigungsprinzip

Fertigungsprinzip - Art der fertigungsorganisatorischen Lösung der Produktionsaufgaben. Es werden unterschieden: a) verfahrensspezialisierte Fertigung (auch als Werkstattprinzip bezeichnet), b) gegenstandsspezialisierte Fertigung (auch als erzeugnisspezialisierte Fertigung oder Erzeugnisprinzip bezeichnet). Bei der verfahrensspezialisierten Fertigung sind die Arbeitsplätze auf die Ausführung bestimmter technologischer Verfahren (z. B. Drehen, Fräsen, Bohren, Schweißen) spezialisiert. Für die Organisation der Produktion sind die Arbeitsmittel und die mit ihrer Hilfe durchzuführenden technologischen Prozesse bestimmend. Es werden in der Regel verschiedenartige Erzeugnisse hergestellt. Die gegenstandsspezialisierte Fertigung ist auf die Herstellung eines bestimmten Erzeugnisses bzw. Einzelteiles gerichtet. Für die Organisation der Produktion sind die Arbeitsgegenstände maßgebend. Zur gegenstandsspezialisierten Fertigung gehören: a) gegenstandsspezialisierter Fertigungsabschnitt, auch Nestfertigung genannt, b) gegenstandsspezialisierte Reihenfertigung, c) Fließfertigung. - Das Fertigungsprinzip hängt in erster Linie von der Fertigungsart ab. Die verfahrensspezialisierte Fertigung wird vor allem von Betrieben mit Einzelfertigung bzw. Kleinserienfertigung angewendet. Gegenstandsspezialisierte Fertigungsabschnitte und gegenstandsspezialisierte Reihenfertigung sind in Betrieben mit Klein- und Mittelserienfertigung zu finden. Die Fließfertigung setzt in der Regel Großserienfertigung bzw. Massenfertigung voraus. Fertigungsart und Fertigungsprinzip bestimmen maßgeblich den ökonomischen Nutzeffekt der Produktion.