Festangebot

Festangebot - verbindliche, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person über die Bereitschaft, mit dieser einen Vertrag über die Lieferung einer bestimmten Ware oder Leistung abzuschließen. Bei Annahme des Festangebots durch den Partner (entsprechende Auftragserteilung) kommt ein Vertrag zustande. Festangebot werden meist befristet, sonst ist der Antragende bis zu dem Zeitpunkt gebunden, an dem die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwartet werden darf.