Festpreis

Festpreis - 1. Preis mit Normativcharaktet, der weder überschritten noch unterschritten werden darf. Die Preisform Festpreis wird insbesondere bei solchen Erzeugnissen angewandt, die das Niveau und die Struktur der Industriepreise großer Abnehmerbereiche oder den Lebensstandard der Bevölkerung wesentlich beeinflussen (vorwiegend Erzeugnisse deren Sortiment relativ konstant ist und die gleich bleibende Gebrauchseigenschaf ten aufweisen). Dazu gehören vor allem Erzeugnisse der Grundstoff- und der chemischen Industrie, z. T. auch Erzeugnisse der Elektrotechnik und Elektronik. Im Einzelnen sind die Produktionsmittel, für die Festpreise gelten, in einer Anordnung festgelegt. Durch Festpreis für diese Erzeugnisse wird ein bestimmender Einfluss auf die Kosten und Preise der verarbeitenden Industrie ausgeübt. Preiszu- und -abschläge werden auch bei Festpreis angewandt (z. B. Preiszuschläge für das Gütezeichen Q oder Preisabschläge für Erzeugnisse, die die in Standards oder anderen normativ-technischen Dokumenten enthaltenen Qualitätsforderungen nicht erreichen). - 2. Früher verwandte Bezeichnung für einheitliche feste Preise pro Produkt, die auf dem gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand beruhen (d. h. in einem Geldbetrag je Erzeugnis- oder Leistungseinheit ausgedrückte Preise, die für alle Hersteller einheitlich gelten). Mit der 1952/1953 einsetzenden Bildung von Festpreis in diesem Sinne wurde der Bereich der auf betriebsindividuellen kalkulationsfähigen Kosten beruhenden Preise erheblich eingeschränkt.