feudale Abgaben

feudale Abgaben - zu entrichtende Leistungen (Zins, Zehnt, Feudalrente) der abhängigen Bauern an den Feudalherrn, die sich aus den Produktionsverhältnissen, aus den dinglichen (Nutzung des Bodens) und persönlichen Herrschaftsverhältnissen ergaben. Die Leistungen erfolgten in Naturalform (Getreide, Vieh, Eier, Wolle, Leinen u: a.) und Geldform: Ende des 18. Jh. wurden in Europa- die Naturalleistungen und die Fronarbeit vielfach abgelöst und in- Geldabgaben (Zins, Dienstgeld) umgewandelt.