Feudalrente

Feudalrente, feudale Grundrente - sich aus den feudalen Produktionsverhältnissen (Feudalismus) ergebende Form der Ausbeutung durch Aneignung der Mehrarbeit oder des Mehrprodukts der abhängigen Bauern seitens des Feudalherren. Die einfachste Form der Feudalrente ist die Arbeitsrente (Fronarbeit), die unmittelbar als unbezahlte Mehrarbeit in Erscheinung tritt, wobei Rente und Mehrprodukt identisch sind. Diese Mehrarbeit hat der bäuerliche Produzent mit seinen eigenen Arbeitsmitteln an bestimmten Tagen der Woche auf dem Gute des Grund- oder Gutsherren zu leisten (Frondienste wie Feld- und Erntearbeiten, Burg- und Baudienste, Holz- und Getreidefuhren, Botengänge. Schafschur und -wäsche u. a.). Die entwickeltere Form der Feudalrente, die Produktenrente, unterscheidet sich von der Arbeitsrente nur darin, dass die Mehrarbeit nicht mehr unmittelbar als solche in Erscheinung tritt, sondern in Form der Produkte, die von den Bauern an die Feudalherren abgeliefert werden mussten. Dieses Mehrprodukt wird vom Bauern in seiner Wirtschaft über die für seine Selbsterhaltung notwendigen Produkte hinaus produziert. Auf der Stufe der Produktenrente ist dem Produzenten, verglichen mit der Arbeitsrente, ein größerer Spielraum gegeben, um Zeit für überschüssige Arbeit zu gewinnen, deren Produkt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Hand, das seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befriedigt. Das schuf einen gewissen Anreiz, die Arbeitsproduktivität zu steigern. Mit der weiteren Entwicklung des Feudalismus, insbesondere der Austauschbeziehungen, wandelt sich die Produktenrente zur Geldrente. Auf dieser Stufe leistet der Bauer dem Grundherrn seine Mehrarbeit in Form von Geld; d. h., er bezahlt an den Grundherrn den Erlös aus dem Verkauf des Mehrprodukts. Die Geldrente lässt das Wesen der feudalen Grundrente unberührt, bedingt jedoch bedeutende wirtschaftliche Veränderungen. Die vorhergehenden (Naturalrenten) sind an die Naturalwirtschaft gebunden, während das Aufkommen der Geldrente mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Arbeitsteilung, mit der Ausdehnung der Warenproduktion und Geldzirkulation zusammenhängt. Der Bauer wird bei der Geldrente der Sache nach zum bloßen Pächter. Die verschiedenen Formen der feudalen Grundrente treten nicht ausschließl. nacheinander, sondern sehr oft nebeneinander in Erscheinung, sie gehen sogar Hand in Hand. Herrschte im Frühfeudalismus bes. die Arbeitsrente vor, so breitete sich seit dem 16.Jh., in Ostelbien jedoch erst seit dem 18.1h., die Geldrente sehr schnell aus und wandelte sich mit der Entstehung kapitalistischer Verhältnisse zur Grundrente.