Feuerpflichtversicherung

Feuerpflichtversicherung - obligatorische Versicherung der Gebäude und Betriebseinrichtungen gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Schäden durch Luftfahrzeuge. In unterliegen der Feuerpflichtversicherung Gebäude und Gebäudegruppen, die eine wirtschaftliche Einheit , bilden, mit einem Grundwert (Neubauwert nach Preisen von 1914) (Feuerpflichtversicherung der Gebäude), ferner die Einrichtungen der industriellen und handwerklichen Betriebe mit einem Neuwert. In der Feuerpflichtversicherung der Gebäude dient der Grundwert zur Festlegung des Versicherungswertes durch die Staatliche Versicherung als Basis für die Beitragsbemessung. Pik Betriebseinrichtungen hat der Versicherungspflichtige eine Versicherungssumme nach dem Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) selbst zu bestimmen; eine Unterversicherung wird angerechnet. Die Entschädigung wird zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zum Neuwert gezahlt. Unterbleibt die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, wird bei Gebäuden der Sachwert und bei Betriebseinrichtungen der Zeitwert ersetzt. Beträgt der Zeitwert 40% des Neuwertes oder weniger, erfolgt die Entschädigung nur zum Zeitwert. Die Feuerpflichtversicherung hat in als selbständige Versicherungsform hauptsächlich Bedeutung für Gebäude persönlichen Eigentums.