Feuerversicherung

Feuerversicherung - Versicherung von Sachen für den Fall ihrer Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Seit geraumer Zeit sind auch Schäden durch Luftfahrzeuge in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Feuerversicherung ist eine der ältesten und bedeutendsten Versicherungsformen. Versichert werden sowohl Gebäude als auch bewegliche Sachen. Die Gebäude-Feuerversicherung existiert in vielen Ländern als Pflichtversicherung, während die Feuerversicherung beweglicher Sachen in der Regel auf freiwilliger Basis betrieben wird. Nicht versichert ist bei der Feuerversicherung entgangener Gewinn. Die vom Versicherer zu leistende Entschädigung richtet sich danach, ob die betreffenden Sachen zum Neuwert oder Zeitwert versichert sind. In den meisten Ländern wird in der Gebäude- Feuerversicherung Neuwertentschädigung gewährt, während in der Mobiliarversicherung Zeitwertentschädigung üblich ist. Es werden auch die durch ein versichertes Ereignis an den versicherten Sachen entstehenden unvermeidlichen Folgeschäden ersetzt, desgleichen Schäden durch Rettungsmaßnahmen und die Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte. Die Beitragssätze in der Feuerversicherung sind nach Ortsklassen, Bauartklassen (Einteilung der Gebäude und Baulichkeiten nach ihrer Bauart) und Betriebsgefahr abgestuft. In hat die Feuerversicherung als selbständige Versicherungsform an Bedeutung verloren. Das im Interesse der Versicherungsnehmer liegende Bestreben, für versicherte Sachen möglichst einen komplexen Versicherungsschutz gegen eine Vielzahl von Gefahren zu gewähren, hat dazu geführt, dass die Feuerversicherung zum großen Teil Bestandteil komplexer Versicherungsformen für das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum der Bürger wurde.