Finanzausgleich

Finanzausgleich - System von Maßnahmen, das die Verteilung der Aufgaben und Einnahmen in der Haushaltswirtschaft der einzelnen Gebietskörperschaften in föderalistisch aufgebauten kapitalistischen Staaten zum Gegenstand hat. Beim Finanzausgleich der BRD z. B. unterscheidet man zwischen dem vertikalen Finanzausgleich (Finanzausgleich zwischen vor- und nachgeordneten Gebietskörperschaften, z. B. zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) und dem horizontalen Finanzausgleich (Finanzausgleich zwischen gleichgeordneten Gebietskörperschaften, z. B. den Ländern). Einen Finanzausgleich zwischen Gemeinden gibt es nicht. Die Notwendigkeit des Finanzausgleichs resultiert aus der unterschiedlichen Finanzkraft der Gebietskörperschaften aufgrund der differenzierten ökonomischen, demographischen und topologischen Bedingungen im entsprechenden Territorium. Infolge der Widersprüche zwischen den Gebietskörperschaften bzw. den jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Kräften vermag der Finanzausgleich in der Regel nicht, die Unterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften auszugleichen.