Finanzbedarf

Finanzbedarf - Betrag an finanziellen Mitteln, der zur Realisierung der politischen, ökonomischen und kulturell-sozialen Aufgaben des Staates bzw. des volkswirtschaftlichen Zweiges oder Bereiches des Betriebes, der staatlichen Einrichtung usw. benötigt wird. Um eine stabile ökonomische Entwicklung und den planmäßigen, ungestörten Ablauf des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses im Sozialismus zu sichern, ist es erforderlich den objektiven Finanzbedarf auf der Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklungsziele und des rationellen Einsatzes der materiellen und finanziellen Mittel auf allen Leitungsebenen exakt wissenschaftlich zu bestimmen. Bei der Planung des Finanzbedarf und seiner Deckung sind die Stabilitätserfordernisse der sozialistischen Finanzen und der Währung zu berücksichtigen. Die Ermittlung des Finanzbedarfs des sozialistischen Staates ist wichtiger Ausgangspunkt für die Festlegung der Abführungen, insbesondere der volkseigenen Wirtschaft, an den Staatshaushalt (Einnahmen des Staatshaushaltes). Je nachdem, ob der Finanzbedarf in der gesamten Volkswirtschaft bzw. einem ihrer Teilbereiche auftritt, wird vom Finanzbedarf der Volkswirtschaft, des Staates, des örtlichen Staatsorgans eines Zweiges, eines Betriebes oder einer staatlichen Einrichtung gesprochen.